
OBLIGATIO RE CONTRACTA EIN BEI-TRAG ZUR SOGENANNTEN KATEGO-RIE DER REALVERTRAGE IM ROMISCHEN RECHT
- Συγγραφέας:ADOLFO WEGMANN STOCKEBRAND
- Εκδότης:MOHR SIEBECK
- Ημ/νία Έκδοσης:17/01/2017
Περιγραφη
Χαρακτηριστικα
"Gegenstand dieser Untersuchung ist die Kategorie der Realvertrage im roemischen Recht, deren Elemente nach herrschender Meinung das Darlehen ( mutuum), die Leihe ( commodatum), die Verwahrung ( depositum) und das Faustpfand ( pignus) sind. Sie wurzelt in der mittelalterlichen Rechtswissenschaft (sog. contractus re). Die roemische Jurisprudenz kannte jedoch nur einen Entstehungsgrund einer obligatio re contracta, namlich das mutuum, da fur die roemischen Juristen das re contrahere durch eine Eigentumsubertragung an einer Sache ( datio rei) charakterisiert war, nicht durch eine blosse Sachhingabe. Unsere Quellen sprechen massgeblich dafur, dass die intellektuelle Heimat der Realvertraglichkeitvon commodatum, depositum und pignus nicht im klassischen roemischen Recht zu finden ist. Die roemische Kategorie der Realvertrage, so wie wir sie uns vorstellen, stellt ein falsches retrospektives Konstrukt dar."
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ΚΩΔΙΚΟΣ E-plateia: 271414
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